Die aktuelle Berechnungsweise der Volatilitätsanpassung (VA) kann in Krisenzeiten systematisch zu einer Überkompensation bei Spreadanstiegen führen und dadurch künstlich erhöhte Solvenzquoten erzeugen. Dieses sogenannte Over-shooting verzerrt die wirtschaftliche Risikosicht, begünstigt Unternehmen mit langen Verpflichtungen, besonders im Lebensversicherungsmarkt, und schafft Fehlanreize zur bewussten Vergrößerung des Duration Gaps. Die Solvency-II-Reform ab 2027 führt mit der Credit Spread Sensitivity Ratio (CSSR) und einem überarbeiteten Kalkulationsmechanismus zwar mehr Risikosensitivität ein, adressiert aber die Kernursachen des Overshootings nicht ausreichend. Auf Basis eines stochastischen Unternehmensmodells für einen typischen deutschen Lebensver-sicherer zeigen erste Ergebnisse, dass Overshooting auch unter dem neuen Re-gelwerk weiterhin auftreten kann. Die Ursache liegt in der unzureichenden Einbettung der teilweise deterministischen Ausprägung der zukünftigen Überschussbe-teiligungen (ZÜB). Dadurch bleibt die Chance bestehen, dass die VA-Erhöhung stärker ausfällt als die ökonomischen Verluste auf der Aktivseite. Es kann argumentiert werden, dass die Reform die intendierten Ziele – Risikosensitivität, Konsistenz und Vermeidung von Fehlanreizen – daher nur teilweise erreicht.